Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Digitaler Euro Pilotprojekt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 132456, mit Sitz in 60311 Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter"), und der teilnehmenden natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „Teilnehmer"), die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Pilotprojekt zum Digitalen Euro (nachfolgend „Pilotprojekt") stehen.

(2) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Teilnehmers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Die AGB gelten ergänzend zu etwaigen besonderen Vertragsbedingungen, die der Anbieter für einzelne Leistungsbestandteile des Pilotprojekts gesondert bereitstellt. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und besonderen Vertragsbedingungen gehen die besonderen Vertragsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser AGB ist die Teilnahme am Pilotprojekt, das die Erprobung digitaler Zahlungsmittel und Anlageformen auf Grundlage der Distributed-Ledger-Technologie im Rahmen eines regulatorisch kontrollierten und zeitlich begrenzten Umfelds ermöglicht. Das Pilotprojekt dient der wissenschaftlichen und praktischen Evaluation eines möglichen Digitalen Euro im Sinne der Verordnung (EU) 2025/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates.

(2) Der Anbieter stellt dem Teilnehmer nach erfolgreicher Registrierung, Identitätsprüfung gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) und Verifizierung Zugang zu einem digitalen Euro-Wallet, einer digitalen Kreditkarte sowie weiteren im Pilotprojekt vorgesehenen Dienstleistungen zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Plattform des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang des Pilotprojekts jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder einzelne Funktionen vorübergehend auszusetzen, soweit dies zur Gewährleistung der Systemsicherheit, zur Einhaltung regulatorischer Vorgaben oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist. Der Teilnehmer wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig in Textform informiert.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Teilnahme am Pilotprojekt erfolgt ausschließlich auf persönliche Einladung durch den Anbieter oder durch von ihm autorisierte Stellen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Einladung stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags unter Geltung dieser AGB dar.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer die vom Anbieter bereitgestellten Zugangsdaten erstmalig nutzt, den elektronischen Verifizierungsprozess (eKYC) erfolgreich durchläuft und die Geltung dieser AGB durch Aktivierung der entsprechenden Checkbox ausdrücklich bestätigt. Der Zeitpunkt der erfolgreichen Verifizierung gilt als Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Bedenken hinsichtlich der Identität, der Bonität oder der Einhaltung regulatorischer Anforderungen bestehen. Eine Ablehnung begründet keine Schadensersatzansprüche des abgelehnten Teilnehmers.

(4) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vollendung des 18. Lebensjahres, ein Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union sowie das Vorliegen eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Der Teilnehmer versichert bei Vertragsschluss, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

§ 4 Förderung und Konditionen

(1) Der Teilnehmer erhält im Rahmen des Pilotprojekts eine förderbasierte Kompensation in Höhe von 11 % p.a. auf den eingezahlten und im Wallet gehaltenen Anlagebetrag. Die Förderung dient der Kompensation des Teilnehmers für seine aktive Mitwirkung an der Erprobung des Digitalen Euro und stellt keine Zinszahlung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) dar.

(2) Die Förderung wird monatlich anteilig, berechnet auf Basis der tatsächlichen Haltedauer im jeweiligen Kalendermonat (Tagesgenau, Basis actual/365), auf das digitale Euro-Wallet des Teilnehmers ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt jeweils zum letzten Werktag des Kalendermonats.

(3) Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine verzinsliche Einlage im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, sondern um eine projektbezogene Förderleistung. Die Einlagen des Teilnehmers unterliegen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Pilotprojekt mit Risiken verbunden ist, einschließlich des Risikos des teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Betrags.

(4) Der Anbieter behält sich vor, die Höhe der Förderung mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform anzupassen, sofern sich die regulatorischen, wirtschaftlichen oder technischen Rahmenbedingungen des Pilotprojekts wesentlich ändern. Bereits angefallene Förderbeträge bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person, seiner Anschrift, seiner steuerlichen Ansässigkeit sowie zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Änderung, in Textform zu aktualisieren.

(2) Der Teilnehmer ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten (Benutzername, Passwort, Zwei-Faktor-Authentifizierungsmittel) allein verantwortlich. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung hat der Teilnehmer den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen und sein Passwort zu ändern.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Plattform und die im Rahmen des Pilotprojekts bereitgestellten Dienste ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Insbesondere ist es dem Teilnehmer untersagt, die Plattform für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug oder sonstige rechtswidrige Zwecke zu nutzen oder Dritten eine solche Nutzung zu ermöglichen.

(4) Der Teilnehmer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der in diesem Paragraphen genannten Pflichten resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, übernimmt der Anbieter keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit, Fortführung oder den wirtschaftlichen Erfolg des Projekts. Ansprüche des Teilnehmers aus einer Einstellung oder wesentlichen Änderung des Pilotprojekts sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 7 Digitales Euro-Wallet

(1) Der Anbieter stellt dem Teilnehmer im Rahmen des Pilotprojekts ein digitales Euro-Wallet zur Verfügung, das die Verwahrung, den Empfang und die Übertragung von digitalen Euro-Einheiten innerhalb des Pilotökosystems ermöglicht. Das Wallet ist ausschließlich an die Person des verifizierten Teilnehmers gebunden und nicht übertragbar.

(2) Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit des Wallet-Dienstes von 99,5 % im Jahresdurchschnitt. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus auf der Plattform angekündigt. Der Anbieter haftet nicht für vorübergehende Nichtverfügbarkeit aufgrund von höherer Gewalt, Störungen der Telekommunikationsnetze, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

(3) Für Transaktionen über das Wallet gelten folgende Limits: Das tägliche Transaktionslimit beträgt 10.000,00 € (in Worten: zehntausend Euro), das monatliche Transaktionslimit beträgt 50.000,00 € (in Worten: fünfzigtausend Euro). Der maximale Wallet-Bestand ist auf 100.000,00 € (in Worten: einhunderttausend Euro) beschränkt. Der Anbieter ist berechtigt, diese Limits aus regulatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit anzupassen.

(4) Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Herausgabe der im Wallet gehaltenen Beträge in physischer Form. Die Rückübertragung auf ein Referenzbankkonto des Teilnehmers erfolgt ausschließlich in elektronischer Form nach Maßgabe der auf der Plattform beschriebenen Verfahren und unter Einhaltung etwaiger Sperrfristen gemäß § 9 dieser AGB.

§ 8 Digitale Kreditkarte

(1) Im Rahmen des Pilotprojekts kann dem Teilnehmer auf Antrag eine virtuelle Kreditkarte (nachfolgend „Digitale Kreditkarte") ausgestellt werden, die an das digitale Euro-Wallet gekoppelt ist. Die Digitale Kreditkarte wird über die Plattform des Anbieters bereitgestellt und kann in gängige mobile Zahlungssysteme (Apple Pay, Google Pay) integriert werden.

(2) Das Ausgabelimit der Digitalen Kreditkarte beträgt standardmäßig 5.000,00 € pro Kalendermonat und ist auf den verfügbaren Wallet-Bestand beschränkt. Einzeltransaktionen sind bis zu einem Betrag von 2.500,00 € möglich. Der Anbieter ist berechtigt, individuelle Limits auf Basis der Risikoeinschätzung des Teilnehmers festzulegen oder anzupassen.

(3) Der Teilnehmer kann die Digitale Kreditkarte jederzeit über die Plattform vorübergehend sperren oder entsperren lassen. Der Anbieter ist berechtigt, die Karte ohne vorherige Ankündigung zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, Betrug oder eine Gefährdung der Sicherheit des Zahlungssystems besteht. Der Teilnehmer wird über eine Sperrung unverzüglich in Textform informiert.

(4) Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen haftet der Teilnehmer bis zu einem Betrag von 50,00 €, sofern er den Verlust, den Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung der Kreditkartendaten nicht zu vertreten hat. Die Haftung entfällt vollständig, wenn der Teilnehmer den Missbrauch nicht erkennen konnte. Die Haftung des Teilnehmers ist unbeschränkt, wenn er den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch unterlassene Anzeige des Verlusts, herbeigeführt hat. Die Anzeige eines Verlusts oder Diebstahls hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über die Plattform oder die Notfall-Hotline zu erfolgen.

§ 9 Sofortige erste Auszahlung

(1) Abweichend vom regulären monatlichen Auszahlungsrhythmus wird die erste Monatsförderung dem Wallet des Teilnehmers unmittelbar bei Vertragsunterzeichnung gutgeschrieben. Die Höhe der ersten Monatsförderung entspricht 1/12 der jährlichen Gesamtförderung gemäß § 8 (11 % p.a. des Anlagebetrags).

(2) Die Folgeauszahlungen erfolgen jeweils zum Monatsersten der Folgemonate in identischer Höhe und werden automatisch dem digitalen Euro-Wallet gutgeschrieben.

(3) Eine darüber hinausgehende einmalige Sonderzahlung oder ein anteiliger Vorabbonus auf den Anlagebetrag ist nicht Bestandteil des Pilotprojekts. Die Förderung beschränkt sich ausschließlich auf 11 % p.a., ausgezahlt in zwölf gleichen Monatsraten gemäß diesem Paragraphen.

(4) Im Falle einer Kündigung des Vertrags vor Ablauf von zwölf Monaten werden bereits ausgezahlte Förderbeträge bei der Rückerstattung des Anlagebetrags pro rata temporis angerechnet.

§ 10 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Der Teilnehmer kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Die Kündigung kann über die Plattform, per E-Mail an [email protected] oder per Brief an die Geschäftsadresse des Anbieters erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Anbieter.

(2) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Anbieter wird das gesamte Wallet-Guthaben des Teilnehmers, einschließlich anteilig angefallener Förderbeträge, innerhalb von 14 Werktagen nach Wirksamwerden der Kündigung auf das hinterlegte Referenzbankkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Bestimmungen zu Sperrfrist und Verrechnung gemäß § 9 finden bei einer Kündigung durch den Anbieter keine Anwendung.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Teilnehmer gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt, falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat, die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Nach Wirksamwerden der Kündigung werden das Wallet und die Digitale Kreditkarte des Teilnehmers deaktiviert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Ablauf der Kündigungsfrist sämtliche im Wallet befindlichen Beträge auf sein Referenzbankkonto zu übertragen. Erfolgt keine Übertragung, wird das verbleibende Guthaben vom Anbieter binnen 30 Werktagen automatisch auf das Referenzbankkonto überwiesen, abzüglich etwaiger Verrechnungsansprüche gemäß § 9.

§ 11 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere technische Details der Plattformarchitektur, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Verfahrensabläufe sowie nicht öffentlich zugängliche Konditionen des Pilotprojekts, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, (b) der empfangenden Partei vor der Mitteilung bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten offengelegt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.

(3) Die Geheimhaltungspflicht überdauert die Beendigung des Vertragsverhältnisses um einen Zeitraum von zwei (2) Jahren. Nach Vertragsbeendigung sind die Parteien verpflichtet, erhaltene vertrauliche Unterlagen und Datenträger zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Der Widerruf ist zu richten an: Digitaler Euro Pilotprojekt GmbH, Neue Mainzer Str. 52–58, 60311 Frankfurt am Main, E-Mail: [email protected]. Der Teilnehmer kann für den Widerruf das auf der Plattform bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Das Wallet-Guthaben des Teilnehmers wird innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Widerrufserklärung auf das angegebene Referenzbankkonto zurücküberwiesen. Bereits ausgezahlte Monatsförderbeträge werden bei Widerruf vollständig zurückgefordert. Hat der Teilnehmer die Leistungserbringung während der Widerrufsfrist verlangt, schuldet er dem Anbieter keinen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen.

§ 13 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht hierzu besteht.

(2) Für Beschwerden im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen kann sich der Teilnehmer an die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, oder elektronisch über das Beschwerdeformular auf der Webseite der BaFin.

(3) Die Parteien verpflichten sich, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens den Versuch einer gütlichen Einigung zu unternehmen. Zu diesem Zweck kann jede Partei der anderen Partei die Durchführung eines Mediationsverfahrens vorschlagen. Die Kosten eines einvernehmlich eingeleiteten Mediationsverfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers ausschließlich im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den einschlägigen telekommunikations- und telemedienrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten des Teilnehmers als betroffene Person, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter Datenschutz abrufbar ist.

(2) Der Teilnehmer willigt mit Abschluss des Vertrags in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung und der Betrugsprävention ein. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wobei ein Widerruf die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ein Widerruf kann zur Folge haben, dass der Anbieter einzelne oder sämtliche Leistungen des Pilotprojekts nicht mehr erbringen kann.

(3) Der Anbieter setzt technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik gemäß Art. 32 DSGVO ein, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere die Verschlüsselung der Datenübertragung mittels TLS 1.3, die Pseudonymisierung sensibler Daten, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sowie Zugangskontrollsysteme.

§ 15 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich ist, insbesondere bei Änderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktbedingungen oder der angebotenen Dienstleistungen, und der Teilnehmer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Der Anbieter wird dem Teilnehmer die geänderten AGB mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten in Textform (per E-Mail oder über die Plattform) mitteilen und dabei auf die wesentlichen Änderungen sowie das Widerspruchsrecht hinweisen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

(3) Widerspricht der Teilnehmer fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen, sofern ihm die Fortführung des Vertrags unter den bisherigen Bedingungen unter Berücksichtigung der geänderten Umstände nicht zumutbar ist.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit diese zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Frankfurt am Main, sofern der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Teilnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der Textformklausel nicht.

Stand: April 2026